Registrierung in Russland

Soll Ihr Aufenthalt in Russland 3 Werktage oder länger sein, sind Sie per Gesetz dazu verpflichtet, sich innerhalb von 3 Werktagen nach Einreise registrieren zu lassen. Die Registrierung muss grundsätzlich in jeder russischen Stadt erfolgen, in der Sie sich 3 Werktage oder länger aufhalten. Die Prozedur und der Kostenaufwand sind grundsätzlich von Ihrem Unterkunftort und der Visaart abhängig.

T O U R I S T E N V I S U M

Hotelübernachtung: Die Registrierung erfolgt automatisch und kostenfrei an der Hotelrezeption. In einigen Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ca. 0,50 EUR erhoben.
Privatunterkunft: Wenn Sie eine private Unterkunft wählen, also z.B. bei Ihren Bekannten, in einem Appartement, einer Pension oder in einem Hostel übernachten, müssen Sie sich um Ihre Registrierung selbst kümmern.
Downloand Registrierungsantrag
Registrierungsmöglichkeiten bei Privatunterkunft
Oft wird Ihnen auch Ihr Hostel, Ihre Pension usw. gegen eine zusätzliche Gebühr (ca. 20-30 USD) bei der Registrierung behilflich sein.

G E S C H Ä F T S V I S U M

Unabhängig von der Unterkunft: Personen mit Geschäftsvisa werden von der einladenden Firma in der Regel über den gesamten Zeitraum der Visagültigkeit (jedoch maximal für 90 Tage) registriert. Bei Aufenthalt in einem Hotel, werden sie außerdem automatisch und kostenfrei an der Hotelrezeption für den Zeitraum Ihres Hotelaufenthaltes registriert. In einigen Fällen wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von ca. 0,50 EUR erhoben. Bei längerem Aufenthalt von etwa mehr als 10 Tagen empfehlen wir die Registrierung über die einladende Stelle vorzunehmen.

3-Werktage-Frist

Beachten Sie bitte die 3-Werktage-Frist für die Registrierung. Der Tag der Einreise wird dabei nicht gezählt. Wenn Sie also am Montag ankommen, beginnt die Frist erst am Dienstag. In diesem Fall müssen Sie spätestens am Donnerstag die erfolgte Registrierung nachweisen können.

Aufenthalt unter 3 Werktagen

Wenn Ihr Aufenthalt in Russland kürzer als 3 Werktage ist, sind Sie theoretisch von der Registrierungspflicht befreit. In der Praxis können Sie jedoch bei der Ausreisekontrolle zu einer Aufklärung gezwungen werden. Um also etliche Probleme auszuschließen, empfehlen wir Ihnen sämtliche Fahrkarten, Flugtickets und andere Nachweise Ihres Reiseverlaufs bis zur Ausreise aufzubewahren.

Aufenthalt in mehreren Städten

Die Registrierungspflicht besteht theoretisch erst ab einem Aufenthalt von mehr als 3 Werktagen. Sollten Sie alle paar Tage Ihren Aufenthaltsort wechseln und sich in jeder Stadt weniger, jedoch in ganz Russland insgesamt mehr als 3 Werktage aufhalten, sind Sie zu der Registrierung verpflichtet. Die Registrierungspflicht besteht für Sie in jeder Stadt. Um die aufwendige Prozedur zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, sich in einer der ersten Städte (jedoch innerhalb von 3 Werktagen nach Einreise) über den gesamten Zeitraum entweder beim OVIR oder bei unserem Partnerbüro registrieren zu lassen.

Konsequenzen bei Nicht-Registrierung

Da der zweite Teil Ihres Registrierungsformulars vor Ihrer Ausreise an den Gastgeber, im Hotel oder direkt an die zuständige Stelle abzugeben ist, ist eine Kontrolle bei der Ausreise kaum noch möglich. Jedoch können Sie während Ihres Aufenthaltes in Russland von der Polizei kontrolliert werden.

Besondere Vorsicht wird jedoch bei grenzüberschreitenden Bahnreisen empfohlen, davon besonders an der russisch-weißrussichen, aber auch russisch-mongolischen Grenze. Bei Bahnreisen empfehlen wir Ihnen, sich immer an die Registrierungsvorschriften zu halten.

Migrationskarte

Bei der Einreise erhalten Sie im Flugzeug oder im Zug eine sogenannte Migrationskarte, die aus zwei identischen Teilen besteht. Beide Teile sind auszufüllen. Ein Teil bleibt bei den Grenzbeamtern, den anderen Teil sollten Sie bis zur Ausreise behalten und während Ihres Aufenthalt immer dabei haben. Er wird bei der Ausreise wieder kontrolliert und von den Grenzbeamtern behalten.

 


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